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Neuigkeiten

Berliner "City Tax" Bettensteuer

 

 

Seit dem 01. Januar 2014 wird  in Berlin eine Übernachtungssteuer ("City-Tax") auf alle touristischen Aufenthalte erhoben.

 

Diese beträgt 5% des reinen Netto-Übernachtungspreises pro Nacht.

 

Diese Übernachtungssteuer fällt nur dann nicht an, wenn der Aufenthalt rein geschäftlicher Natur ist und der Hotelgast dies durch ein entsprechende Formblatt nachweisen kann. In allen anderen Fällen ist das Hotel verpflichtet, die Abgabe einzubehalten und an das Land Berlin abzuführen.

Hier können Sie sich die Eigenbestätigung drucken und ausgefüllt mitbringen.

Bitte klicken Sie hier : Eigenbestätigung der beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung

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